Konfliktfelder
Mediation hat sich auf verschiedenen Konfliktfeldern bewährt.
Nachdem Mediation in Deutschland viele Jahre ein Schattendasein führte, hat sich die Methode inzwischen in verschiedenen Bereichen etabliert. Insbesondere der Bereich Familienmediation ist hierzulande signifikant stärker geworden. Auch die Wirtschaftsmediation hält weiter Einzug – sei es durch interne Personaler, die sich Mediationskompetenz angeeignet haben, sei es durch die Beauftragung externer Mediatoren. Familien- und Wirtschaftsmediation überschneiden sich insbesondere im Bereich der Mediation innerhalb von Familienunternehmen, in denen häufig durch Veränderungen der Gesellschaftsmehrheiten/Geschäftsführung Bedarf an konstruktiven Lösungen besteht. Auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen können Familien- und Wirtschaftsmediation eng miteinander verknüpft sein, beispielsweise wenn es um Unternehmensnachfolge im Zusammenhang mit der Aufteilung des Erbes geht.
Mediation im öffentlich-rechtlichen Raum ist ein längst gereiftes Verfahren, sei es bei Umweltkonflikten oder im politischen Raum (was sich teilweise überschneidet). Mediation in diesen Feldern hat die Besonderheit, dass in der Regel sehr viele Parteien eingebunden sind und nur Resonanz hat, wenn die entscheidenden politischen oder staatlichen Instanzen der Mediation als einen demokratischen Prozess ihrer Willensbildung einen hohen Rang einräumen. Im internationalen Bereich, also im Völkerrecht, ist Mediation ein altes Institut, bekannt unter dem Namen Anerbieten guter Dienste.
Mediation im Gemeinwesen hat sich zunächst dadurch verwirklicht, dass öffentliche Instanzen die Mediation initiiert und institutionalisiert haben. Die Landeshauptstadt München beispielsweise hat – angehängt an das Sozialreferat – die „Stelle für Gemeinwesenmediation“ installiert. Eine Institution, die sich innerhalb der vergangenen Jahre sehr bewährt hat und Münchner Bürgerinnen und Bürgern bei Konflikten in der Nachbarschaft, im Wohnumfeld sowie bei interkulturellen Konflikten und im Bereich bürgerschaftliches Engagement unterstützt.
Schulmediation hat deutlich an Bedeutung gewonnen. Schulen verfügen, obwohl sie sich durch feste Strukturen kennzeichnen, in der Regel nicht über ein Konfliktmanagementsystem und nur im Ausnahmefall über ausgebildete interne Mediatoren, die sich der zahlreichen Reibungen in Schulgemeinschaften professionell annehmen könnten. Gleichwohl ist das Konfliktaufkommen in Schulen signifikant angestiegen, und der Bedarf an Mediation dementsprechend groß. Streitschlichterprogramme, i.e. Programme, in denen Schüler zu Mediatoren ausgebildet werden, um in Schülerkonflikten meditativ zu vermitteln, sind vielerorts zu finden; allerdings mit sehr unterschiedlichem Erfolg und unterschiedlich großer Wirkung.
Seit ca. 10 Jahren betreibt die MZM Schulmediation professionelles Konfliktmanagement an Schulen. Durch dauerhaft wöchentlich Unterstützung leistende Mediatoren wird Konflikten ebenso vorgebeugt wie erfolgreiche Befriedung im Konflikt erreicht. Mediation in der Schule hat einen besonders stark transformativen Aspekt: Durch das Erleben von Mediation mitten im Konflikt lernen junge Menschen nicht nur Mediation als Methode kennen, sondern nehmen aus der Erfahrung ein Stück weit Konfliktlösungskompetenz mit. Schulmediation beinhaltet also immer einen Beitrag zur Förderung sozialer Kompetenz/sozialer Bildung. Der Ansatz der MZM Schulmediation ist systemisch, d.h. dass nicht nur Schüler, sondern gezielt auch Erwachsene, i.e. alle Mitglieder der Schulgemeinschaften, durch die Mediatoren Unterstützung erfahren. Detaillierte Infos zur MZM Schulmediation finden Sie auf unserer Website.
Die Mediation im Strafrecht, bekannt als Täter-Opfer-Ausgleich, ist eine außergerichtliche Konfliktregelung, die von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder auch den Verfahrensbeteiligten angeregt werden kann. Damit soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit Hilfe eines Mediators eine eigenverantwortliche, befriedigende, individuelle und zukunftsorientierte Lösung zu finden. Eine von den Parteien als erfolgreich bewertete Konfliktregelung kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmildernd berücksichtigt werden.
In München gibt es eine Differenzierung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Jugendlichen auf der einen und bei Erwachsenen auf der anderen Seite. Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene ist bei der Brücke (www.bruecke-muenchen.de) organisiert.
Historisch
In der Bundesrepublik hat die Mediation Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in etwa zur gleichen Zeit Fuß gefasst bei Familienkonflikten und Konflikten im öffentlich-rechtlichen Raum/Umweltkonflikten. Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bereits in den 80er Jahren etabliert. Vereinzelte Fälle der Wirtschaftsmediation begannen Ende der 90er Jahre; kennzeichnend hierfür ist, dass die Rechtsschutzversicherungen zunehmend Mediation in ihren Bedingungen mit aufnehmen und die Industrie- und Handelskammern für ihre Mitglieder Mediation in breiterem Umfang anbieten. Beigetragen zu der positiven Entwicklung von Mediation hat ihre Legitimation durch die gerichtliche Mediation, die im Jahre 2002 begann. Heute sprechen wir bei gerichtsinternen Mediatoren von „Güterichtern“, i.e. Richter, die eine Mediatorenausbildung absolviert und in Verfahren innerhalb des Gerichts als solche vermitteln. Mit Verabschiedung des Mediationsgesetzes im Jahr 2012 wurde Mediation endgültig als Verfahren etabliert, was zu einer deutlichen Steigerung der Akzeptanz in unserer breiten Gesellschaft führte.