Warum Mediation?
- MEDIATION ist bei all den Konflikten sinnvoll, wo die Beteiligten auch in Zukunft noch miteinander zu tun haben wollen oder müssen.
- MEDIATION strebt faire und – wenn nötig – rechtsverbindliche Lösungen an, die von den Beteiligten auf der Ebene ihrer Bedürfnisse und Interessen entwickelt werden.
- MEDIATION belässt die Verantwortung und die Entscheidungsfreiheit bei den Konfliktparteien.
- MEDIATION ist relativ schnell – direkt und kostengünstig.
Zitate
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.2.2007 (BVerfG 1 BvR 1351-01, Abs. Nr. 35):
Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.
Brigitte Zypris, ehem. Bundesministerin der Justiz im Geleitwort zum Forschungsbericht des Max-Planck-Insitutes für ausländisches und internationales Privatrecht: Mediation, Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen, 2008
Einigung statt Urteil, einvernehmliche Streitschlichtung statt autoritativer Streitentscheidung – immer mehr Bürgerinnen und Bürger gehen mit Hilfe der Mediation diesen Weg. Schließlich ist ein Konfliktausgleich, an dem die Beteiligten selbst mitarbeiten, häufig leichter zu akzeptieren als ein gerichtliches Urteil. Im Idealfall gibt es am Ende eines Mediationsverfahrens keine Verlierer, sondern auf allen Seiten Gewinner.
Gerichtsverfahren sind auf die Beantwortung rechtlicher Streitfragen beschränkt. Ziel der Mediation ist es dagegen, dauerhafte Konfliktlösungen auch jenseits von Rechtsfragen zu erarbeiten. Mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators werden in einem klar strukturierten Verfahren unterschiedliche Interessen und Zukunftsvorstellungen formuliert und zu einem gemeinsamen Ausgleich gebracht. Auf diese Weise können die Beteiligten ihre persönlichen, familiären oder geschäftlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren werden dabei oft Zeit und Kosten gespart.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz, anlässlich der Verabschiedung des Mediationsgesetztes durch das Kabinet im Januar 2011
„Damit wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung erstmals in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt – und die Streitkultur wird verbessert“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosteten, könnten so vermieden werden, so die Bundesjustizministerin: „Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.“ Künftig werde es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Leutheusser-Schnarrenberger: „Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer immer öfter ohne Schwert auftreten.“
Marie Luise Graf-Schlicker, Ministerialdirektorin, Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz in: Die EU-Richtlinie zur Mediation – zum Stand der Umsetzung, ZKM 2009, S 83
… Wenn sich eine Disziplin so schnell und nachhaltig verbreitet wie die Mediation, dann muss es dafür gute Gründe geben und ich meine, die gibt es in der Tat. Denn der Erfolg der Mediation zeigt, dass sich die Streitkultur in unserer Zeit deutlich verändert hat. …
… bietet die Mediation im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren in vielen Fällen eine Reihe von Vorteilen, die es im Idealfall ermöglichen auch in schwierigen und komplexen Fallgestaltungen zu Lösungen zu finden, mit denen wirklich alle Parteien zufrieden sind.
Auf den ersten Blick mag das befremdlich klingen: sollte ein relativ junges Verfahren wie die Mediation wirklich vermögen, wozu unser in Jahrtausenden mühsam erarbeitetes Recht mitunter nicht in der Lage ist?
Ich meine: in vielen Fällen, ja. Die Vorteile der Mediation liegen nämlich auf der Hand:
- Anders als im Gerichtsverfahren können die Parteien in der Mediation auch und gerade die rechtlich nicht relevanten Aspekte eines Konfliktes berücksichtigen. Sie können ihre Lösung nicht nur am zurückliegenden Sachverhalt orientieren, sondern an ihren Zukunftsinteressen.
- Die Parteien können ihre wirklichen Interessen in der Mediation viel offener kommunizieren als in einem Gerichtsverfahren. Denn der Mediator ist nicht zur Entscheidung befugt. …
- Es gibt nicht nur einen Gewinner, sondern es können Lösungen gefunden werden, die den Interessen beider Parteien möglichst gut gerecht werden. …
- Ein Mediationsverfahren ist in aller Regel kürzer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
- Die einvernehmliche Streitschlichtung bereinigt den Streit nicht nur schneller und kostengünstiger, sondern vor allem nachhaltiger: Die Parteien sind schlicht zufriedener mit den Ergebnissen. Die Beziehung der Parteien kann häufig auf eine neue, bessere Grundlage gestellt werden. Das ist ein Aspekt, der sowohl für Einzelpersonen als auch für Wirtschaftsunternehmen nicht zu unterschätzen ist. …
Richtlinie 2008/52 EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 21. Mai 2008 über Bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen
… (6) Die Mediation kann durch auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Verfahren eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen bieten. Vereinbarungen, die im Mediationsverfahren erzielt wurden, werden eher freiwillig eingehalten und wahren eher eine wohlwollende und zukunftsfähige Beziehung zwischen den Parteien.
67. Deutscher Juristentag, 23. – 26. September 2008, Abteilung Mediation, Beschlussfassung A.
Die zunehmende Akzeptanz von Formen der konsensualen Streitbeilegung ist zu begrüßen. Sie schafft eine neue Streitkultur und eröffnet erweiterte Lösungsmöglichkeiten zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens.
Zur Förderung der Mediation besteht Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber sollte deswegen die Umsetzung der auf grenzüberschreitende Verfahren beschränkten EU-Richtlinien zum Anlass nehmen, für grenzüberschreitende und innerstaatliche Mediationsverfahren einheitliche Vorschriften zu erlassen (Anmerkung: Das Gesetz zur Förderung der Mediation ist in Vorbereitung und wird spätestens im Frühjahr 2011 inkraft treten.).
Begründung zum Mediationsgesetz
… Der Gedanke, Konflikte durch Verhandlungs- und Vermittlungsstrategien beizulegen, ist sehr alt und findet sich zum Teil schon vor der Entstehung von Rechtsnormen und staatlichen Organisationen…
Ziel des Entwurfs ist es, die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern. Um die Streitkultur in Deutschland nachhaltig zu verbessern, stärkt der Entwurf dabei insbesondere die außergerichtliche Mediation…
Empfehlung Nr. R 98 1 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten über Familienmediation
Beschluss vom 5. Februar 1998
… 7. …Unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse über die Mediation und der diesbezüglichen Erfahrung in den verschiedenen Ländern, die zeigen, dass die Familienmediation geeignet ist,
- die Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern zu verbessern,
- Konflikte zwischen den Streitparteien zu verringern,
- die Fortsetzung persönlicher Kontakte zwischen den Eltern und Kindern zu gewährleisten
- die sozialen und wirtschaftlichen Kosten einer Trennung oder Scheidung für die Parteien selbst und für den Staat zu senken
- den Zeitraum, der sonst zur Beilegung eines Konfliktes benötigt wird, zu verkürzen …
- empfiehlt den Regierungen der Mitgliedsstaaten
- die Familienmediation einzuführen oder zu fördern oder gegebenenfalls die bestehende Familienmediation zu verbessern.
Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ)
Beschlussfassung vom 7. Dezember 2007 (CEPEJ (2007)14)
… 3.1 Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit. Die Mitgliedsstaaten und die Mediationsinstanzen sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Bewusststein für die Vorzüge der Mediation in der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen.
4.1 Derartige Maßnahmen könnten umfassen
- Artikel, Informationen in den Medien
- Verteilung von Informationen über Mediation durch Merkblätter, Broschüren, Internet, Poster,
- Telefonische Auskunftsstelle zur Mediation,
- Informations- und Beratungszentren,
- Schwerpunktprogramme wie „Mediations-Wochen“, Seminare und Konferenzen,
- „Tage der offenen Tür“ zur Mediation in Gerichten und Einrichtungen, die Mediationsleistungen anbieten.