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Unterschiedlichkeit
Interessen statt Positionen
Verständigungsprozess zwischen den Konfliktpartnern als solcher
Erweiterung und Vertiefung der Wahrnehmungsebenen

Akzeptanz der Unterschiedlichkeit


Der Richter teilt Ansprüche zu oder weist sie ab. Das Gesetzessystem fußt deshalb auf dem Grundsatz von Entweder/Oder, indem über Ja/Nein-Entscheidungsbäume das endgültige Resultat gefunden wird. Entweder/Oder in einem System von richtig und falsch bedingt die Eliminierung von Unterschieden. Zentral anders die Mediation:

Sie lässt den Maßstab objektivierender Zuschreibung außen vor und bezieht sich auf die subjektive Wirklichkeit der Konfliktpartner. Sie fragt nicht danach, welche Sichtweise richtig oder falsch ist. Sie nimmt beide Sichtweisen als subjektive Wirklichkeit an.

Gelingt es dem Mediator, die Dissonanz der unterschiedlichen subjektiven Wirklichkeiten auszuhalten, gelingt es ihm, eine Kommunikationsstruktur zu installieren, die es ihm möglich macht, jeden Konfliktpartner wirklich zu verstehen und beiden zu verdeutlichen, dass sein Verstehen nicht automatisch der Übernahme ihrer Meinung bedeutet, dann kann die gegeneinander gerichtete Spannung der Konfliktpartner untereinander an Kraft verlieren und die Fragestellung dominant werden, was will ich denn für mich (nicht: gegen dich), bezogen auf meine Lebensperspektive, für die Zukunft, wirklich. In der Folge wird es darum gehen, diese Interessen zu ermitteln, auszumalen, ihr Energiepotential zu erkunden und ihnen Konturen zu geben.

Die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit durch den Mediator mag so den Konfliktpartnern die Kraft geben, sich in ihrer Unterschiedlichkeit zunehmend zu respektieren. Ist dies gelungen, ist der Weg freier, die herausgeschälten Interessen miteinander in Verbindung zu bringen, sie zu verknüpfen und unter Ausschöpfung vorhandener Ressourcen und Synergieeffekte zu einem Ergebnis zu bündeln.

Die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit ist die Basis der Mediation als Konsensverfahren. Wenn jeder zu dem Konsens letztlich wirklich ja sagt, dann deshalb, weil seine eigene Sichtweise respektiert wird und seine Interessen sich in der Einigung wieder finden.

 

Interessen statt Positionen


In der Konfliktforschung wird gern zwischen Position und Interesse unterschieden. Position meint in diesem Sinne einen fest umrissenen Standpunkt. Im Recht sind wir gewohnt, positionell zu denken. Eine Klage ist nur zulässig, wenn der Streitgegenstand genügend bestimmt ist. Unterschiedlichkeit wird damit eliminiert; die Entscheidungsstruktur folgt einem Entweder – Oder: entweder hat der Kläger oder hat der Beklagte Recht.
Interessen sind vereinbar mit der Akzeptanz der Unterschiedlichkeit. Zu dem Interesse gelange ich, wenn ich nach dem Wozu und Warum des darin enthaltenen Anspruches frage.

Ein berühmtes Beispiel:

Als Israel und Ägypten ihren Friedensvertrag in Camp David unter Vermittlung von Präsident Carter aushandelten, war keiner bereit, auf Sinai, das inzwischen von den Israelis besetzt war, zu verzichten. Nach dem Warum gefragt, wurde deutlich, dass Sinai zur Identität von Ägypten gehörte und Israel Angst hatte, dass an der Grenze bei einer erneuten Konfliktsituation ägyptische Panzer zusammengezogen würden. Die Lösung: Sinai blieb bei Ägypten, wurde jedoch entmilitarisiert. So war den Interessen Beider gedient. Die eingangs unversöhnlich erscheinenden Positionen im Entweder/Oder wurden auf der Interessengrundlage aufgelöst und einer Lösung zugeführt.

 

Verständigungsprozess zwischen den Konfliktpartnern untereinander


Der zeitlich logische Ablauf steht in einer Spannung zur Logik der Verständigung zwischen den Konfliktpartnern. Idealtypisch kann man drei Stufen der Einstellung der Konfliktpartner untereinander unterscheiden:

  • Eingangs stehen sich die Konfliktpartner häufig als Gegner gegenüber. Sie sind voneinander abhängig. Ihr Verhalten ist reaktiv aufeinander bezogen.
  • In der Phase III der Mediation geht es darum, die Wahrnehmung zu erweitern und den Blick vom Gegner abzuwenden hin auf sich selbst: Was braucht jeder für sich, nicht: wie kann jeder dem Anderen schaden. Diese Einstellung ist verbunden mit einer Lockerung der reaktiven Verstrickung der Konfliktpartner untereinander und einer Öffnung zu mehr Unabhängigkeit bzw. proaktivem Verhalten.
  • Idealtypisch mündet die Mediation dann in die Wechselbezüglichkeit sowohl auf der Beziehungs- als auch auf der Ergebnisebene. Die persönlichen Interessen werden mit-einander verknüpft. Das gelingt am Besten, wenn sich die Konfliktpartner als Problemlösegemeinschaft versteht, die danach sucht, die Einzelinteressen unter ein gemeinsames Dach zu bringen, mögliche Lösungsoptionen kreativ zu entwickeln und zu evaluieren. Gelingt dies, ist über die Stufen des reaktiven und proaktiven Verhaltens ein integratives Verhalten erreicht, das gekennzeichnet ist durch den Respekt voreinander, der Dialog möglich macht, durch Kooperation, die Verhandlung möglich macht und durch wertschöpfende Ergebnisse, die Gestaltung möglich machen.



Erweiterung und Vertiefung der Wahrnehmungsebenen


Man kann vier Wahrnehmungsebenen unterscheiden:

  • Stufe 1: Es gibt nur eine Wirklichkeitssicht, und das ist meine.
  • Stufe 2: Es gibt zwei Wirklichkeiten, die man unterteilen kann nach richtig und falsch. Richtig ist die meine.
  • Stufe 3: Wechselbezügliche Lösungsmöglichkeiten entstehen dann, wenn die Unterschiedlichkeit akzeptiert und sogar respektiert wird, weil dann die Interessen zusammen geführt werden können und eine Verständigungslösung mit dem Ziel wertschöpfender Ergebnisse ermöglicht wird.
  • Stufe 4 wird dann gewonnen, wenn der Gesamtprozess in seinen einzelnen Perspektiven reflektiert werden kann und selbst Gegenstand der Mediation wird. Dann können sich die Konfliktpartner gewissermaßen aus der Vogelperspektive das Konfliktsystem sehen, in dem sie miteinander verflochten sind. Dies gibt ihnen am ehesten die Möglichkeit, ihre Anteile in der Verkettung und Verflechtung zu erkennen, sich zu entschulden und die beste Perspektive für beide ins Blickfeld zu nehmen. Das ist der herkömmliche Standort des Mediators. Hierauf zielt Mediation ab.



Die Wahrnehmungsstufen können den Wegen der Konfliktbewältigung zugeordnet werden.

  • Die Stufe 1 ist der Machtausübung zugeordnet,
  • die Stufe 2 entspricht dem Konfliktlösungsmuster, die andere Partei zu überzeugen, und wenn sie sich nicht von der Richtigkeit überzeugen lässt, zu drohen oder Gewalt anzuwenden. Wird der Streit auf die Rechtsebene erhoben, werden die Kriterien von Richtig und Falsch nach objektivierten Kriterien von Recht und Unrecht beurteilt.
  • Die Stufe 3 vertieft und erweitert die Wahrnehmung auf der Basis der Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und macht so überhaupt erst Konsenslösungen, in der jeder sich aus seiner Wirklichkeitssicht und aus seiner Interessensituation wieder findet, möglich. Besonders hilfreich ist das gegenseitige Verständnis der unterschiedlichen Sichtweisen (Perspektivwechsel).
  • Die Stufe 4 öffnet den Blick für systemische Zusammenhänge, innerhalb deren die Konfliktpartner sich bewegen.

 

 
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