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Nach §1 des Mediationsgesetzes ist "Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben." Der Mediator ist also allparteilich und hat keine Entscheidungsmacht. Mediation ist ein Angebot und ein Instrument, Streitigkeit durch Kooperation und Kommunikation zu klären und wenn irgend möglich, zu lösen. Sie kann sich auf alle persönlichen und sachlichen Folgen eines Konflikts beziehen. Die Konfliktparteien bestimmen den Inhalt der Mediation, der Mediator ist verantwortlich für die Struktur und den Ablauf der Mediation. Der Mediator schlägt keine Lösungen vor. Mediation strebt faire und - wenn nötig - rechtsverbindliche Lösungen an, die auf der Ebene ihrer Bedürfnisse und Interessen von den Beteiligten selbst entwickelt werden. |
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