- Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
- Mediation insbesondere statt Anrufung einer Einigungsstelle bei mitbestimmungspflichtigen Regelungen, etwa auf der Entlohnungsebene, der Altersvorsorge oder sozialer Absicherungen
- Mediation zur Wiederherstellung der Kommunikation einer vom Betriebsverfassungsgesetz postulierten konstruktiven Zusammenarbeit (§ 74 Abs. 1, Satz 2, BetrVG)
- Konflikte zwischen Organisationseinheiten von Unternehmen, insbesondere bei gemeinsamen Projekten
- Konflikten zwischen Arbeitnehmern
- Teamkonflikte einschließlich Mobbing
- Konflikte bei der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern im Falle von Diskriminierungsverboten
- Konflikte zwischen Geschäftsinhabern, der Geschäftsführung/der Geschäftsleitung/der Vorgesetzten einerseits und Arbeitnehmern andererseits einschließlich drohender oder vollzogener Kündigung
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